Häufig gestellte Fragen
Als Diätologin bin ich medizinisch ausgebildet und gesetzlich befugt, ernährungstherapeutisch zu arbeiten – zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen, Stoffwechselstörungen, Unverträglichkeiten oder Gedeihstörungen im Kindesalter. Die Ausbildung ist staatlich anerkannt und basiert auf wissenschaftlicher Evidenz, ergänzt durch umfassende Praxis in verschiedenen medizinischen Fachbereichen.
Für präventive Ernährungsberatung oder bei allgemeinen Fragen (z. B. gesunde Ernährung, Sport, Schwangerschaft) ist keine ärztliche Zuweisung notwendig.
Liegt jedoch eine medizinische Diagnose vor (z. B. Diabetes, Allergien, Unverträglichkeiten, Adipositas), ist eine ärztliche Zuweisung/Verordnung erforderlich.
Ein Teil der Kosten kann, je nach Versicherung, rückerstattet werden. Nach jedem Termin erhalten Sie eine Honorarnote zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung.
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine diätologischen Beratungskosten.
- Für Selbstständige gibt es den „Gesundheitshunderter“ von SVS/SVA (bis 100 € jährlich).
- Private Zusatzversicherungen erstatten oft (Teil‑)Beträge – meist auf Basis der Honorarnote (ggf. mit ärztlicher Verweisung).
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung. Gerne unterstütze ich Sie beim Einreichen der Unterlagen.
Im Erstgespräch lernen wir einander kennen und besprechen Ihre Anliegen, Beschwerden oder Ziele. Ich nehme mir Zeit für eine ausführliche Anamnese, auf Wunsch ergänzt durch ein Ernährungstagebuch oder vorhandene Befunde. Auf dieser Basis entwickeln wir gemeinsam einen individuellen Plan, der in Ihren Alltag passt.
Das ist sehr individuell und richtet sich nach Ihrem Anliegen. In manchen Fällen genügt ein einmaliges Gespräch, in anderen ist eine laufende Begleitung über mehrere Termine hilfreich. Gemeinsam finden wir den passenden Rahmen für Ihre Situation.
Ja, ich biete sowohl persönliche Beratungstermine an zwei Standorten an: im Therapiezentrum Korneuburg sowie in der Ordinationsgemeinschaft Kindermed, als auch Online-Beratungen per Videocall.
Auf Wunsch komme ich auch im Rahmen von Hausbesuchen zu Ihnen. So können Sie ganz flexibel jene Beratungsform wählen, die am besten zu Ihrem Alltag passt.
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage – idealerweise mindestens 24 Stunden im Voraus. Kurzfristig nicht abgesagte oder versäumte Termine kann ich leider nicht anderweitig vergeben und behalte mir in diesem Fall vor, den Termin in Rechnung zu stellen. Ich danke für Ihr Verständnis.
